Deutsch-französische Anwältin
Scheidungs- und Familienrecht
Stehen Sie vor einem grenzüberschreitenden Familienstreit?
Angesichts zweier unterschiedlicher und manchmal widersprüchlicher Rechtskulturen kann es schwierig sein, die richtigen Entscheidungen zu treffen: Lassen Sie uns sehen, wie ich Ihnen helfen kann.
Deutsch-französische Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht, Elternrecht, Scheidungsverfahren in Deutschland
Elternrechte, Familienrechte
Scheidung
SCHEIDUNGEN
Wie kann ich Ihnen helfen?
- Wahl des anwendbaren Rechts: Unterstützung bei der Bestimmung des anwendbaren Rechts (Französisch oder Deutsch), um die Folgen einer Scheidung zu optimieren: Auflösung des Güterstands und Auflösung von Rentenansprüchen usw.
- Scheidungsverfahren: Unterstützung im Scheidungsverfahren, ggf. auch Koordination mit einem französischen Anwalt
- Finanzielle Auswirkungen einer Scheidung: Beratung zu den finanziellen und vermögensrechtlichen Auswirkungen einer Scheidung je nach gewähltem Recht
- Unterhalt: Unterstützung bei der Verhandlung und Festsetzung des Unterhalts unter Berücksichtigung des französischen und deutschen Rechts
Ich helfe Ihnen auch bei der Auswahl des anwendbaren Rechts, um die finanziellen und vermögensrechtlichen Folgen Ihrer Scheidung zu optimieren.
ELTERNRECHT, FAMILIENRECHT
Wie kann ich Ihnen helfen?
- Internationaler Umzug & Kindesentführung: Rechtsbeistand im Falle des Umzugs eines Elternteils mit einem oder mehreren Kindern nach Deutschland ohne Zustimmung des anderen Elternteils (ein solcher Umzug ist illegal und wird nach internationalem Recht als Kindesentführung betrachtet).
- Elterliche Sorge: Beratung zur Ausübung der elterlichen Sorge im Falle einer Trennung unter Beachtung des Rechts des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- Feststellen der Vaterschaft: Unterstützung bei der Feststellung der Vaterschaft, insbesondere bei unverheirateten Eltern
- Aufenthalts-, Umgangsrecht des Kindes: Vertretung bei Streitigkeiten
- Vaterschaftsanerkennung: Unterstützung bei Vaterschaftsanerkennungsverfahren nach deutschem Recht
Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen die Interessen Ihres Kindes, wir achten bei jeder Entscheidung darauf, dass seine Rechte gewahrt bleiben.
Die Phasen unserer Zusammenarbeit
1. Beratung
Wir vereinbaren einen Termin per Telefon oder Videokonferenz (je nach Fall ab 190,00 €). Dieser erste Termin dauert ca. 1 Stunde. Je nach Komplexität des Falles vereinbaren wir gemeinsam das weitere Vorgehen und ich sende Ihnen meinen Honorarvorschlag.
Honorarvorschlag
Die Honorare werden nach Stundensatz (250,00 € zzgl. MwSt./Stunde) berechnet. Eine Anzahlung ist im Voraus zu leisten. Nach Ihrer Annahme beginne ich mit der Bearbeitung Ihres Falles.
Sicheres digitales Büro
Unsere gesamte Zusammenarbeit findet innerhalb einer sicheren und verschlüsselten digitalen Infrastruktur statt: Dateiaustausch, Zusammenarbeit an Dokumenten, Videokonferenzen, digitale Signatur.
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